Entwurf des Gesetzes über die Vorbeugung der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit im Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten – Beginn des Legislativverfahrens

Am 15. Dezember 2016 wurde von Sejm das Gesetz über die Vorbeugung der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit im Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten verabschiedet (der Text: ISAP).

Das neue Gesetz tritt im Juli 2017 in Kraft.

Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt im Verbot der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit. Es betrifft die vertraglichen Beziehungen zwischen den Zulieferern und Erwerbern von Agrar- oder Lebensmittelprodukten, was für die branchenspezifischen Regelungen ausschlaggebend ist. Zugleich wurden darin Umsatzschwellen vorgesehen, unter deren das Gesetz nicht angewendet wird.

Nach dem Gesetz werden die Zuständigkeiten im Rahmen der Durchsetzung des Verbots der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit an den Präsidenten des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher übertragen. Damit werden die rechtlichen Instrumente mit dem Verwaltungscharakter, wie sie aus dem zur Zeit geltenden Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz vom 16. Februar 2007 bekannt sind, angepasst (der Text: ISAP).

Siehe auch unter AKTUELLES: Entwurf des Gesetzes über die Vorbeugung…

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