Fünfte „fallbezogene relevante Stellungnahme“ des Präsidenten des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher – neueste Instrumente des polnischen Rechts in der Praxis

Auf dem Internet-Portal des polnischen Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher (siehe „Istotny pogląd w sprawie”) wurde gerade eine weitere, bereits fünfte, auf den heutigen Tag datierte Stellungnahme des Präsidenten des WuVA veröffentlicht, die die sog. relevante Meinung in der Sache beinhaltet.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit der Stellungnahme aus einer der kürzlich erfolgten Novellierungen des polnischen Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher vom 16. Februar 2007 (zum Text: ISAP) resultiert, nach der dem Präsidenten des WuVA eine Reihe von neuen Zuständigkeiten zur Verstärkung seiner bisherigen gesetzlichen Befugnisse zugewiesen wurden.

Gemäß Art. 31d des o.g. Gesetzes wird von dem Präsidenten des WuVA „sofern er davon ausgeht, dass es durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt ist, vor dem Gericht die für den Fall relevante Meinung betreffend den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher dargelegt.”

Die aktuelle, neueste Stellungnahme des Präsidenten des WuVA bezieht sich wieder auf rechtliche Problematik der unerlaubten vertraglichen Klauseln über die Voraussetzungen für die Zinsänderung und die Festlegung des Briefkurses einer Währung, der der Berechnung von Tilgungs- und Zinsraten der Hypothekenkredite dient, die nach dem CHF indexiert sind. Diese sind zur Zeit Gegenstand von mehreren Streitigkeiten zwischen dem Verbraucher und der Bank, die vor ordentlichen Gerichten in Polen anhängig sind.

Siehe auch unter AKTUELLES: Erste „fallbezogene relevante Stellungnahme“ des Präsidenten des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher…

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