Entwurf des Gesetzes über die Vorbeugung der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit im Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten – Beginn des Legislativverfahrens
„Der vorgelegte Gesetzesentwurf hat zum Ziel, von der Lieferkette von Agrar- und Lebensmittelprodukten die unlauteren Geschäftspraktiken zu beseitigen. Dieser Bereich wirtschaftlicher Aktivität hängt mit der Lebensmittelsicherheit des Landes eng zusammen, wodurch ihm auch eine soziale Dimension verliehen wird.” Dies ist ein Zitat, mit dem die Begründung des Gesetzesentwurfes über die Vorbeugung der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit im Handel mit Agrar- und Lebensmittelprodukten eröffnet wird, der soeben dem Sejm vorgelegt wurde.
Die Arbeiten an diesem wichtigen – nicht nur aus Sicht der Agrar- und Lebensmittelbranche – Entwurf, die von dem polnischen Ministerium für Landwirtschaft initiiert wurden, sind somit in die fortgeschrittene Gesetzgebungsphase übergegangen.
Der Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs liegt im Verbot der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit. Es betrifft die vertraglichen Beziehungen zwischen den Zulieferern und Erwerbern von Agrar- oder Lebensmittelprodukten, was für die branchenspezifischen Regelungen ausschlaggebend ist. Zugleich wurden darin Umsatzschwellen vorgeschlagen, unter deren das Gesetz nicht angewendet wird.
Nach dem Gesetzesentwurf werden die Zuständigkeiten im Rahmen der Durchsetzung des Verbots der unlauteren Ausnutzung der vertraglichen Überlegenheit an den Präsidenten des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher übertragen. Damit werden die rechtlichen Instrumente mit dem Verwaltungscharakter, wie sie aus dem zur Zeit geltenden Gesetz über den Wettbewerbs- und Verbraucherschutz vom 16. Februar 2007 bekannt sind, angepasst (der Text: ISAP).