Testkauf wird demnächst zum gesetzlichen Instrument – letzte Novelle des polnischen Wettbewerbsrechts

Der polnische Sejm verabschiedete gerade das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher sowie bestimmter anderer Gesetze (zum Text: ISAP).

Das Gesetz novelliert u.a. die bisherigen Vorschriften des Gesetzes vom 16. Februar 2007 über den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher (zum Text: ISAP). Es zielt vor allem darauf ab, den Schutz kollektiver Interessen der Verbraucher, insbesondere auf dem Markt der Finanzdienstleistungen, zu stärken sowie das bisherige System der AGB-Kontrolle bei den Verträgen, die mit den Verbrauchern abgeschlossen werden, zu ändern, indem diese Kompetenz zur AGB-Kontrolle nun dem Präsidenten des Amtes für den Schutz des Wettbewerbs und der Verbraucher übertragen wird.

Das Gesetz sieht u.a. folgende neue Instrumente vor:
a) das Verbot, den Verbrauchern den Kauf von Finanzdienstleistungen vorzuschlagen, die dem Bedarf dieser Verbraucher nicht entsprechen,
b) die Möglichkeit, Handlungen vorzunehmen, die auf den Kauf einer Ware ausgerichtet sind (sog. Testkauf bzw. Mystery shopping),
c) die Möglichkeit, unentgeltlich Mitteilungen über die Geschäftspraktiken oder sonstige wirtschaftliche Erscheinungen zu veröffentlichen, die das Interesse der Verbraucher wesentlich gefährden können.

Die neuen Vorschriften werden in April 2016 in Kraft treten.

Siehe auch in VERÖFFENTLICHUNGEN: Erste „fallbezogene relevante Stellungnahme“…

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