Neue Behörde zum Schutze der Interessen von Kunden im Finanzsektor in Polen

Sejm beschloss heute das Gesetz über die Behandlung von Reklamationen von Instituten im Finanzsektor und über den Finanzombudsmann (Text auf Polnisch: ISAP). Das neue Gesetz regelt die Bearbeitung von Reklamationen, die von Kunden der Finanzinstitute (u.a.: Banken, Versicherer) in Bezug auf ihre Dienstleistungen angebracht werden. Zum Schutze der Interessen von Kunden der Finanzinstitute wurde auch eine neue Behörde – den Finanzombudsmann vorgesehen. Er soll an Stelle des Ombudsmanns für Versicherte – der zwischen 1995 – 2015 tätigen Behörde berufen werden. Die gesetzlichen Kompetenzen des Ombudsmanns für Versicherte waren nur auf den Versicherungssektor sowie die Pensionsfonds eingeschränkt. Als bedeutendes Novum sind die im gesetzlichen Vorschriften zu Mechanismen der außergerichtlichen Streitbelegung zwischen den Finanzinstituten und ihren Kunden zu erwähnen.5

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