Der Schutz von Reisenden bald wieder zeitgemäß – das Inkrafttreten der neuen EU Richtlinie

Der Schutz von Reisenden bald wieder zeitgemäß – das Inkrafttreten der neuen EU Richtlinie

Heute sind die Vorschriften der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates in Kraft getreten (zum Text: Eur-Lex).

Mit der obigen Richtlinie wurde die fast über 25 Jahre geltende Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen (zum Text: Eur-Lex) außer Kraft gesetzt. Damit wird durch den EU-Gesetzgeber eine moderne Regulierung der Verträge zwischen Unternehmen und Reisenden im Bereich der Reiseleistungen eingeführt. Diese Richtlinie gilt für Pauschalreisen, die Reisenden von Unternehmern zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, und für verbundene Reiseleistungen, die Reisenden von Unternehmern vermittelt wurden. Sie erstreckt sich vor allem auf Leistungen, die von den Reisebüros an Touristen und Reisende massenhaft angeboten werden.

Die neue Richtlinie enthält grundsätzlich die Regelungen über Informationspflichten der Reiseveranstalter, darunter deren Reisevermittler. Die modernen Lösungen betreffen den Inhalt des Pauschalreisevertrags und seine Änderungen vor Beginn der Pauschalreise. Den Reiseschutz gewährleisten auch die Vorschriften über die Durchführung der Pauschalreise sowie über die Haftung für ihre Durchführung (z.B. Preisminderung und Schadensersatz). Mit der Richtlinie werden schließlich die Mitgliedsstaaten verpflichtet, inländische Regelungen zu schaffen, die einen wirksamen Schutz der Reisenden bei Insolvenz der Reiseveranstalter gewährleisten.

Die Umsetzungsfrist der vorgenannten Richtlinie läuft erst am 1. Januar 2018 ab. Bis dahin haben die Mitgliedsstaaten der EU eigene Regelungen an die Standards des EU-Rechts anzupassen. In Polen wird der Schutz der Kunden, die Reiseleistungen in Anspruch nehmen, durch die Regelungen des Gesetzes über Reiseleistungen vom 29. August 1997 gewährleistet (zum Text: ISAP).

Siehe auch unter AKTUELLES: Der Schutz von Reisenden vor…

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