Kartellschadenersatzansprüche – private enforcement ad portas

10 Jahre nach dem Grünbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts (EUR-Lex) wurde  am 26. November 2014 die Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EUR-Lex) erlassen. Die Mitgliedstaaten haben die Richtlinie ins nationale Recht spätestens bis zum 27. Dezember 2016 umzusetzen. Die endgültige Gestalt dieser Regelung wurde stark von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (siehe u.a. das Urteil vom 20. September in der Rechtssache C-453/99 Courage und Crehan, das Urteil vom 13. Juli 2006 in den verbundenen Rechtssachen C‑295/04 bis C‑298/04 Manfredi oder zuletzt das Urteil vom 6. Juni 2013 in der Rechtssache  C-536/11 Donau Chemie) beeinflusst. Siehe mehr unter VERÖFFENTLICHUNGEN: Projekt dyrektywy harmonizującej krajowe przepisy …

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