Apotheke, Klinik – Gattungsbezeichnungen unter Sonderschutz

Im Pharma-Sektor, insbesondere in Bezug auf die an dem Vertrieb von Medikamenten beteiligten Betrieben und beim Anbieten von medizinischen Dienstleistungen, wurden im polnischen Recht besondere Vorschriften im Bereich der Kennzeichnung der einzelnen Unternehmen vorgesehen. Sie betreffen die Bezeichnung „apteka“ (die Apotheke), die zur Versorgung von Endkunden mit den Medikamenten sowie zum Anbieten der besonderen pharmazeutischen Zusatzleistungen berechtigt sind. Gemäß dem polnischen Gesetz von 2001 über das Pharmarecht (polnische Fassung – ISAP) dürfen nur gesetzlich zugelassene Apotheken die Kennzeichnung bei der Ausformulierung ihres geschäftlichen Namens verwenden. Vergleichbare Regelung gilt auch im Rahmen des Gesetzes von 2001 über medizinische Dienstleistungen (polnische Fassung – ISAP). Es umfasst solche Begriffe wie „klinika“ (die Klinik/das Klinikum) und die damit zusammenhängende Adjektivform „kliniczny“ (klinikumseigen), sowie „uniwersytecki“ (universitär). Siehe mehr unter VERÖFFENTLICHUNGEN: Nazwy rodzajowe na rynku usług leczniczych oraz farmaceutycznych – z problematyki ochrony oznaczeń przedsiębiorstwa…

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