Urheberrechtlicher Schutz von Designs im polnischen Recht – Urteil des polnischen Obersten Gerichts („Grablicht“-Fall)

Im Geschäftsverkehr erfreuen sich die Designprodukte immer größerer Beliebtheit. Mit dem immer stärkeren Ruf und der damit einhergehenden höheren Marktstellung gewinnen die ihrem Schutz dienenden rechtlichen Instrumente an Bedeutung. Besonders wirksame Instrumente werden hier durch das Urheberrecht angeboten.

Mit der Frage, ob ein konkretes Muster die Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz erfüllt, hat sich der Oberste Gerichtshof in seiner letzten Entscheidung auseinander gesetzt (Az. I CSK 202/13). Die Entscheidung wurde in einer Streitigkeit zwischen einem renommierten Hersteller von Kerzen und Grablichtern aus den Niederlanden und seinem polnischen Konkurrenten gefällt, das Grablichter in einem Muster anbot, das dem Muster, dessen Schutz das niederländische Unternehmen vor dem Gericht geltend machte, zum Verwechseln ähnlich war.

Die vor dem Obersten Gericht erhobene Kassationsklage zielte vorwiegend darauf ab, den Standpunkt der beiden Instanzgerichte in Frage zu stellen, nach dem es sich beim umstrittenen Muster des Grablichtes um ein Werk im Sinne von Art. 1 Abs. 1 des polnischen Gesetzes vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Rechte handele (zum Text: ISAP).

Angesichts des kumulativ geltend gemachten Schutzes des Musters, der von den Regelungen des Gesetzes vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (zum Text: ISAP) abgeleitet wird, wurde vom Obersten Gericht auch auf die gesetzliche Konstruktion des Deliktes einer unlauteren Nachahmung Bezug genommen (Art. 13 polnUWG).

Siehe auch AKTUELLES: Kumulativer Schutz von Designs im polnischen Recht…

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