Kumulativer Schutz von Designs im polnischen Recht – neues Urteil des polnischen Obersten Gerichts (Etagenbett-Fall)

Die Leistungen im Bereich des Produktdesigns können dem Schutz unterliegen, der über die für Geschmacksmuster bestimmten Regelungen der gewerblichen Schutzrechte hinausgeht. Die Auswahl der angemessenen rechtlichen Instrumente kann hier für die Unternehmen von ausschlaggebender Bedeutung sein. Auf diese Problematik wird vom Obersten Gericht in seinem neuesten Urteil (Az. II CSK 282/15) eingegangen. Es ist im Rahmen eines Kassationsverfahrens ergangen.

Der Streitgegenstand betraf die Ansprüche zum Schutze des ausschließlichen Rechte aus den eingetragenen Geschmacksmustern nach dem polnischen Gesetz vom 30. Juni 2000 – das Recht des gewerblichen Eigentums (zum Text: ISAP). Sie wurden vom polnischen Hersteller von Etagebetten für Kinder zusammen mit dem Anspruch auf Unterlassung nach dem polnischen Gesetz vom 16. April 1993 zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (zum Text: ISAP) geltend gemacht.

Es ist anzumerken, dass sich das Oberste Gericht in der Begrünung seines Urteils u.a. auch auf die Konstruktion der Ausnutzens eines Rufes einer fremden Leistung nach Art. 3 Abs. 1 (sog. Generalklausel der guten Sitten) des o.g. Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs auseinandergesetzt.

Siehe auch unter AKTUELLES: Urheberrechtlicher Schutz von Designs im polnischen Recht…

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