Harmonisierung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse in der Europäischen Union

Die Frist zur Umsetzung der EU Know-how-Richtlinie (der Text: Eur-Lex) wurde für Juni 2018 festgelegt.

Im Hinblick darauf werden von den Gesetzgebern in einzelnen Mitgliedsstaaten der EU erste Vorstudien zur Erforschung des Umsetzungsfeldes und entsprechenden legislatorischen Maßnahmen initiiert. Eine Sache ist dabei ganz klar: die nationalen Rechtsordnungen müssen an die neuen Maßstäbe des EU-weiten Schutzes der Geschäftsgeheimnisse angepasst werden. Bedenkt man den in der Richtlinie festgelegten Ansatz der Mindestharmonisierung, werden die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht daran gehindert, einen weitergehenden Schutz vor rechtswidrigem Erwerb oder vor rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen vorzuschreiben. Dies selbstverständlich unter Einhaltung der in der Richtlinie ausdrücklich festgelegten Regelungen zum Schutz der darin erfassten Interessen.

Auch auf akademischer Ebene wird die Perspektive der Umsetzung der neuen EU-Rechtsvorschriften als Anlass zur Intensivierung der Diskussion über den geeigneten Schutz der Geschäftsgeheimnisse genommen. So wurde von Prof. Franz Hofmann (Institut für Recht und Technik der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg) das Symposium zum Thema „Die neue Geschäftsgeheimnis-
Richtlinie“ veranstaltet. Im Rahmen dieser Tagung wurden wichtigste Fragen rund um Geheimnisschutz angesprochen. Angefangen von der systematischen Ähnlichkeiten und Unterschieden zum Patentschutz, über den potentiellen Paradigmenwechsel im Know-how-Schutz, bis zur Durchsetzungsproblematik, einschließlich der Ausgestaltung des Know-how-Schutzes im Zivilprozess.

Dr. Nestoruk hat in seinem Vortrag die polnische Perspektive der geplanten Umsetzung der Richtlinie dargestellt. Die heute im Gesetz von 1993 über die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs (der Text: ISAP) vorgesehen Vorschriften entsprachen zwar den Bedürfnissen der ersten Entstehungsphase der polnischen Marktordung. Im Hinblick auf neuere Entwicklungen, wie die Globalisierung, das zunehmende Outsourcing, längere Lieferketten und der verstärkte Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, bedürfen sie jedoch Modernisierung. Dies betrifft insbesondere die Ausgestaltung der entsprechenden Anspruchsgrundlagen, sowie die Anpassung der Mechanismen des vorläufigen Schutzes unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Geschäftsgeheimnisse.

Bei der Umsetzung der Know-how-Richtlinie sind des Weiteren die einzelnen in der EU und nationalen Rechtsordnungen geltenden Standards, insbesondere in Bezug auf freie Meinungsäußerung oder Informationsfreiheit, zu beachten. Im Rahmen des polnischen Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs ist vor allem die Anpassung der Legaldefinition des Unternehmensgeheimnisses, klare Unterscheidung der rechtmäßigen und
rechtswidrigen Handlungen (Stichwort: „Reverse Engineering“), sowie Verlängerung der aktuellen Verjährungsfrist zu erwarten. Auch das Zivilverfahrensgesetzbuch (der Text: ISAP) wird an einzelnen Stellen geändert werden müssen. Zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren wären auch die Anpassungen im polnischen Strafrecht durchaus vorstellbar.

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